Wirken und Bedeutung der Familienstiftung in der heutigen Zeit
Grundlage und Richtschnur des heutigen Wirkens der Familienstiftung Kockerols ist nach wie vor die von Dr. Karl Wilhelm Kockerols mit Urkunde vom 25. Oktober 1929 errichtete und im Januar 1919 beim Amtsgericht Geilenkirchen eingetragene Satzung - seit dem 21. März 2026 in grundlegend reformierter Fassung.
Im Vorstand der Familienstiftung sind Bernd Kockerols aus Oidtweiler, Herbert Kockerols aus Aldenhoven und Ralf Kockerols aus Bremen tätig.
Verwaltend unterstützt Helga Kockerols-Eßer aus Erkelenz den Vorstand bei seiner Arbeit. Als Kassenprüferinnen fungieren zur Zeit Jenny Kockerols aus
Köln, Karin Kockerols aus Schiefbahn und Inga Kockerols aus Hausham. Zusätzlich unterliegt das Geschäftsgebaren des Vorstandes der Stiftungsaufsicht bei
der Bezirksregierung Köln.
Satzungsgemäße Aufgabe des Vorstandes der Familienstiftung ist die Verwaltung des Stiftungsvermögens, das aus einem mittlerweile beträchtlichen Aktienkapital und dem Haus in Krefeld-Hüls besteht.
Die Satzung sieht vor, dass das Stiftungsvermögen selbst nicht angegriffen werden, sondern der Vorstand nur einen Teil der Erträgnisse ausschütten darf.
Vorrangige Aufgabe der Stiftung ist der Zusammenhalt der Familie Kockerols. Dazu gehört auch die finanzielle Unterstützung von studierenden und bedürftigen Namensträger*innen. Diese können jeweils bis zum 31. Oktober jedes Jahres unter Beifügung entsprechender Bescheinigungen und Nachweise einen Förderantrag an den Vorstand der Familienstiftung stellen, der dann über die Höhe des jeweiligen Förderbetrages entscheidet.
Neben den Student*innen können auch Namensträger*innen, die in der Berufsausbildung stehen oder Schüler*innen der Sekundarstufe II sind, in bestimmtem Maße laut Satzung gefördert werden.
Zusätzlich unterstützt die Familienstiftung auch noch die Arbeit des Familienverbandes und in Absprache Arbeiten von Familienmitgliedern zur Familienforschung.
Satzungsreform 2026 - Ein Meilenstein nach fast 100 Jahren
Im Jahr 2023 hat die Familienstiftung sich zur Aufgabe gemacht, die Satzung aus dem Jahr 1929 auf einen rechtlich und gesellschaftlich aktuellen Stand zu bringen. Nach einer über Jahrzehnte geführten Diskussion - erste Anläufe gab es bereits 1987 und 1996 - wurde dieser Prozess 2023 offiziell wieder aufgenommen, unter anderem begünstigt durch die Reform des deutschen Stiftungsrechts.
Die wesentlichen Neuerungen der reformierten Satzung sind:
- Gleichstellung aller Geschlechter: Die bisherige strukturelle Benachteiligung von Frauen - insbesondere der automatische Ausschluss bei Verheiratung - wurde vollst&auuml;ndig aufgehoben.
- Modernes Namensrecht: Doppelnamen und Begleitnamen mit "Kockerols" sind der Namensführung gleichgestellt; auch die Weitergabe des Namens durch Frauen an ihre Kinder ist nun klar geregelt.
- Erweiterter Förderkreis: Uneheliche und adoptierte Kinder sind bei Führung des Familiennamens nun in gleichem Maße stimm- und bezugsberechtigt.
- Zeitgemäße Sprache und Struktur: Die Satzung wurde vollständig neu geordnet (§§ 1-16) und an heutige gesellschaftliche und rechtliche Verhältnisse angepasst.
Leitprinzip der gesamten Reformarbeit war stets die Frage:
"Was ist Stifterwille und wie würde er in heutiger Zeit die Angelegenheiten der Familienstiftung regeln?"